INFAS & TRICONSULT

Allgemeine Geschäftbedingungen

1.       PRÄAMBEL

Willkommen beim Klimaticket Bonusprogramm, welches die Teilnahme an der Begleitforschung zum Klimaticket Österreich belohnt. Dieses Bonussystem ermöglicht den Teilnehmern, mittels Einlösung  angesammelter Bonuspunkte in Angeboten verschiedener Partner (-unternehmen), zu profitieren. Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung, die jederzeit von der Begleitforschung per E-Mail (klimaticket@triconsult.at) angefordert oder auf der Website Klimaticket-bonusprogramm.at/datenschutz abgerufen werden kann.

2.       Bonusprogramm

2.1. Geltungsbereich dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten zwischen dem Betreiber (gemäß Punkt 2.2.) und den Teilnehmern (gemäß Punkt 3.1.) und bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für das Rechtsverhältnis zwischen Betreiber und Teilnehmern des Klimaticket Bonusprogramm. Die AGB sind auf der Website klimaticket-bonusprogramm.at/agbs abrufbar. Der Vertragsabschluss und die Kommunikation im Rahmen des Klimaticket Bonusprogramms erfolgen nur auf Deutsch.

2.1.2. Im Interesse besserer Lesbarkeit sind diese AGB’s nicht gender adäquat verfasst, weshalb sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen in männlicher Form sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise beziehen.

2.2. Betreiber

Betreiber des Klimaticket Bonusprogramms und der Website des Klimaticket Bonusprogramms (klimaticket-bonusprogramm.at) und Vertragspartner der Teilnehmer ist die Triconsult wirtschaftsanalytische Forschung GmbH, FN 99385f, Lange Gasse 30/5, A-1080 Wien (im Folgenden kurz „Betreiber“).

2.3. Partner

Auf der Website des Betreibers unter klimaticket-bonusprogramm.at/partner findet sich eine stets aktuelle Liste aller Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen, aufgrund von mit dem Betreiber abgeschlossenen Verträgen über das Klimaticket Bonusprogramm ihre Leistungen bewerben und anbieten (im Folgenden kurz „Partner“ oder „teilnehmende Partner“). Das Hinzutreten neuer Partner und das Ausscheiden bestehender Partner wird auf der Website des Betreibers veröffentlicht.

3.       Teilnahme

3.1. Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme am Klimaticket Bonusprogramm ist für den Teilnehmer kostenlos. Teilnehmen kann jede natürliche Person, die ein Klimaticket besitzt (ab 16. Lebensjahr erwerbbar) und seine Einwilligung zur Begleitforschung erteilt hat. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Klimaticket Bonusprogramm. Als „Teilnehmer“ werden in diesen AGB all jene Personen bezeichnet, die derzeit an der Begleitforschung teilnehmen oder in der Vergangenheit teilgenommen haben und etwaige Punkte noch nicht eingelöst haben.

3.2. Teilnahmebeginn

3.2.1. Um am Klimaticket Bonusprogramm teilnehmen zu können, muss die entsprechende Einwilligung zur Begleitforschung nach dem Ticketkauf  beim Betreiber eingelangt sein. Die Einwilligung kann auf der Website infas.at/klimaticket/anmeldung, online nach dem Kaufprozess oder in Vertriebsstellen für das Klimaticket Österreich mittels einer dort aufliegenden, eigens dafür entwickelten Postkarte erteilt werden.

3.2.2. In der Einwilligung erklärt der Teilnehmer ausdrücklich, dass er mit diesen AGB einverstanden ist und dass seine eingegebene Klimaticketnummer richtig ist. Personenbezogene Daten werden im Zusammenhang mit der Teilnahme am Klimaticket Bonusprogramm, gemäß der separat vorliegenden Datenschutzerklärung (ist jederzeit beim Betreiber postalisch,  an der unter Punkt 2.2 angeführten Anschrift, per E-Mail unter klimaticket@triconsult.at angefordert oder auf der Website klimaticket-bonusprogramm.at/datenschutz zugänglich), verarbeitet.

3.2.3. Nach dem Einlangen der Einwilligung, über eine der in Punkt 3.2.1. beschriebenen Möglichkeiten, wird der Teilnehmer kontaktiert, um die Auftaktbefragung durchzuführen. Anschließend kann auf der Website klimaticket-bonusprogramm.at/registrierung ein Account für das Bonusprogramm erstellt werden. Durch die Teilnahme an der Begleitforschung können Punkte gesammelt werden, deren Anzahl jeweils im persönlichen Bereich ersichtlich ist. Anfragen des Teilnehmers zum Klimaticket Bonusprogramm können an die E-Mail Adresse klimaticket@triconsult.at übermittelt werden.

3.2.4. Die Punktevergabe erfolgt gemäß Punkt 4.2.1. und ist auf der Website infas.at/klimaticket/ in den Fragen und Antworten abrufbar.

4. Leistungsumfang des Klimaticket Bonusprogramms

4.1. Allgemein

4.1.1. Der Teilnehmer kann bei Teilnahme an der Begleitforschung zum Klimaticket Punkte sammeln, diese anschließend im Klimaticket-Bonusprogramm einlösen und aus unterschiedlichen  Angeboten auswählen. Beim Einlösen der gesammelten Punkte kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen dem ausgewählten Partner und dem Teilnehmer zu Stande. Der Betreiber stellt keine Vertragspartei eines solchen Vertrags dar, Informationen dazu können daher ausschließlich von den teilnehmenden Partnern erteilt werden.

4.1.2. Auf der Plattform klimaticket-bonusprogramm.at sind alle derzeitigen Partner und vorhandenen Angebote samt der Kosten (Angabe in Punkten) ersichtlich. Der Betreiber ist für die Verwaltung des persönlichen Teilnehmer-Bereichs, die Gewährung und Aktualisierung der Punkte über die Begleitforschung und die Verrechnung der eingelösten Punkte verantwortlich. Bei der Einlösung von Punkten besteht kein Rechtsanspruch auf - vom Teilnehmer ausgewählte - Produkte und Leistungen einzelner Partner oder des Betreibers, sofern dem Teilnehmer dies nicht ausdrücklich zugesagt wird (einzelne Angebote oder Rabatte können u.U. nur regional gewährt werden oder auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten sein).

4.1.3. Gesammelte Punkte sind nicht übertragbar (weder entgeltlich noch unentgeltlich), können nicht in bar abgelöst werden und können nicht für andere, als vom Betreiber oder Partner bestimmte Zwecke verwendet werden.

4.2. Sammeln von Punkten

4.2.1. Zum Sammeln von Punkten muss der Teilnehmer an der Begleitforschung teilgenommen haben. Die Teilnahme kann über die Logbuch-Klimaticket-App, ein online PDF zum Ausfüllen, telefonisch oder über einen postalisch zugestellten Fragebogen erfolgen. Sofern mindestens eine Stunde pro Woche über die Logbuch-Klimaticket-App die Fahrten mit dem Klimaticket aufgezeichnet wurden, werden hierfür 25 Punkte gewährt. Dies gilt ebenfalls, wenn in dieser Woche keine Fahrten unternommen wurden und dies mindestens eine Stunde pro Woche aufgezeichnet wurde. Über den Online-Zugang erhält der Teilnehmer pro Woche, in der die Nutzung des Klimaticket berichtet wurde 25 Punkte. Dabei kann auch angegeben werden, das Klimaticket nicht genutzt zu haben. Telefonisch und postalisch kann höchstens zwei Mal im Monat über die Nutzung des Klimaticket berichtet werden, wobei für jede Berichterstattung 50 Punkte gewährt werden. Somit können über alle Methoden hinweg im Monat maximal 100 Punkte erreicht werden (zuzüglich extra Punkten wie etwa durch die Teilnahme am Kundenzufriedenheitsinterview).

4.2.2. Die Punkte werden jeweils bis spätestens 20. des Folgemonats gutgeschrieben.

4.3. Einlösen von Punkten

4.3.1. Die gesammelten Punkte können auf der Website klimaticket-bonusprogramm.at gegen Gewährung verschiedener Vorteile durch Partner eingelöst werden. Auf der Website klimaticket-bonusprogramm.at erhält der Teilnehmer Informationen über die jeweiligen Vorteile (Produkte, Gutscheine, Dienstleistungen, etc.). Die ältesten Punkte werden vorrangig verbraucht.

4.3.2. Die jeweiligen Vorteile und Bedingungen, zu denen der Teilnehmer Punkte einlösen kann, werden von den Partnern festgelegt. Der Betreiber informiert lediglich über diese Angebote. Vorteilsangebote können zeitlich oder mengenmäßig begrenzt sein. Punkte können grundsätzlich nur, solange der Vorrat reicht bzw. bis zum vollständigen Konsum eines bestimmten Vorteilsangebots eingelöst werden.

4.3.4. Der Partner und der Betreiber haben das Recht, einem Teilnehmer das Einlösen von Punkten auf bestimmte Aktionen zu verweigern, z. B. wenn der Teilnehmer im Zahlungsverzug ist oder wesentliche Vertragspflichten gemäß dieser AGB oder Bedingungen zum Vorteilsangebot verletzt hat.

4.3.5. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Anzahl und Nutzung der eintauschbaren Angebote zu limitieren.

4.4. Verfall von Punkten

Punkte, die der Teilnehmer nicht binnen eines Jahres nach deren Gutschrift einlöst, verfallen nach einem Jahr spätestens am 20. des nachfolgenden Monats. Besondere Regelungen zum Verfall von Punkten kommen bei der Einstellung des Klimaticket Bonusprogramms gemäß Punkt 7. dieser AGB und im Falle einer Teilnahmebeendigung gemäß Punkt 6. dieser AGB zur Anwendung.

4.5. Stornierung von Punkten

4.5.1. Das Recht zur Stornierung behält sich der Betreiber für den Fall von fehlerhaften Buchungen vor.

4.5.2. im persönlichen Teilnehmer-Bereich ist der jeweils aktuelle Punktestand der Punkte ersichtlich. Im persönlichen Teilnehmer-Bereich sind auch die Punktebewegungen des letzten Jahres (wann und wo wie viele Punkte gesammelt und eingelöst wurden) ersichtlich.

4.5.3. Allfällige Einwendungen gegen die Richtigkeit des Punktestandes sind dem Betreiber binnen einer Frist von zwei Monaten per E-Mail an klimaticket@triconsult.at mitzuteilen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Punkte dem persönlichen Teilnehmer-Bereich gutgeschrieben werden.

4.6. Technische Verfügbarkeit

Wartungen und Updates der IT-Systeme, die dem Betrieb des Klimaticket Bonusprogramms zugrunde liegen, werden nach Möglichkeit ohne Betriebsstörung durchgeführt; soweit der Betrieb eingeschränkt oder gar nicht erfolgen kann, wird sich der Betreiber bemühen, die Dauer der Betriebseinschränkung auf den jeweils notwendigen Zeitraum zu begrenzen.

5. Datenschutz

5.1. Die Informationen zum Datenschutz finden sich in der separaten Datenschutzerklärung unter infas.at/datenschutzerklarung-begleitforschung/, die jederzeit vom Betreiber per E-Mail unter klimaticket@triconsult.at verlangt werden kann.

6. Teilnahmebedingung

6.1. Die Teilnahme am Klimaticket Bonusprogramm kann  vom Teilnehmer jederzeit sowie ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Dies ist dem Betreiber per E‑Mail an klimaticket@triconsult.at mitzuteilen; die bereits gesammelten Punkte behalten Ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von zwei Monaten ab Beendigung, sofern nicht früher ein Verfall gemäß Punkt 4.4. eintritt, und können in diesem Zeitraum eingelöst werden. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung ist ein Sammeln weiterer Punkte nicht möglich.

6.2. Der Betreiber hat das Recht, die Teilnahme am Klimaticket Bonusprogramm unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zu beenden. In diesem Fall behalten die bereits gesammelten Punkte für einen Zeitraum von einem Jahr ab Beendigung Ihre Gültigkeit, sofern nicht früher ein Verfall gemäß Punkt 4.4. eintritt und können in diesem Zeitraum eingelöst werden. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung ist ein Sammeln weiterer Punkte nicht möglich.

6.3. Im Falle einer Beendigung kann der Teilnehmer bereits gesammelte Punkte über einen Zeitraum von zwei Monaten nach Zugang der Beendigungserklärung einlösen, sofern nicht früher ein Verfall gemäß Punkt 4.4. eintritt oder Punkte aufgrund der Bestimmungen dieser AGB storniert werden. Ab dem Zeitpunkt der Beendigung ist ein Sammeln weiterer Punkte nicht möglich.

7. Einstellung des Klimaticket Bonusprogramm

Der Betreiber behält sich das Recht vor, das Klimaticket Bonusprogramm unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten einzustellen oder durch ein anderes (gleichwertiges) Programm zu ersetzen. Über die Einstellung oder den Ersatz des Klimaticket Bonusprogramm wird der Teilnehmer per E-Mail informiert. Der Teilnehmer kann Punkte bis zur Einstellung des Klimaticket Bonusprogramms einlösen, sofern diese nicht gemäß Punkt 4.4. verfallen.

8. Haftung

8.1. Sämtliche Schadenersatz- und/oder sonstige Ansprüche – unabhängig von Rechtsgrund – aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und dem Betreiber sind ausgeschlossen. Die Haftung für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

8.2. Für Ansprüche die dem Teilnehmer aus einem Vertragsverhältnis mit einem Partner zustehen haftet der Betreiber nicht, außer, diese Ansprüche beruhen auf schuldhaftem und/oder rechtswidrigem Verhalten des Betreibers. Der Betreiber haftet demnach insbesondere nicht für mangelhafte Leistungen eines Partners, außer, diese beruhen auf schuldhaftem und rechtswidrigem Verhalten des Betreibers. Informationen zu Vorteilsangeboten von Partnern werden vom Betreiber nur (ungeprüft) weitergeleitet. Nur die Partner haften für den Inhalt dieser Informationen sowie ihre Vorteilsangebote.

9. Änderungen der AGB

Der Betreiber darf die nachfolgend angeführten geringfügigen und sachlich gerechtfertigten Änderungen dieser AGB im Sinne des § 6 Abs 2 Z 3 KSchG jederzeit einseitig vornehmen. Dazu gehören eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigten, eine Erweiterung/Änderung der Möglichkeiten für den Teilnehmer zur Sammlung/Einlösung von Punkten, eine Verlängerung der Verfallsfristen der Punkte, Änderungen der Fristen betreffend die Teilnahmebeendigung zugunsten des Teilnehmers, redaktionelle Anpassungen oder rein stilistische Änderungen.

10. Anwendbares Recht

Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, wird die Anwendbarkeit österreichischen materiellen Rechts unter Ausschluss der Regeln des internationalen Privatrechts vereinbart.

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